3. Fördermittel und Steuervorteile nutzen!
Ab 1. Januar 2009 wurde der Steuerbonus für Renovierungs-, - Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen verdoppelt!
Es können so bis zu 1.200,- EURO p.a. direkt von der Steuer
abgezogen werden. Dies entspricht 20% vom Arbeitslohn aus
Handwerkerrechnungen in Höhe von maximal 6.000,- EURO. Nutzen Sie auch
die zahlreichen Fördermittel des Staates. Denn Bund, Länder und
Gemeinden stellen über verschiedene öffentliche Institutionen
Fördermittel für eine Altbaumodernisierung zur Verfügung. Das können
einmalige Zahlungen zu den Investitionskosten, Darlehen zu äußerst
günstigen Zinsen oder bestimmte Zulagen sein. Die Förderprogramme der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) existieren bundesweit.